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Weitere Infos zu den Bedingungen, wie auch die Ausschlusskriterien findest du weiter unten.

Was bedeutet es, FAU-Mitglied zu sein?

Wie sehr du dich in der FAU beteiligst, ist dir überlassen. Wir freuen uns über jede aktive Person, verstehen jedoch, dass du vielleicht gerade keine Zeit hast, dich aktiv an den Sitzungen und Aktionen zu beteiligen.

Sitzungen und Beteiligung

Die Delegiertentreffen der FAU Schweiz finden jeden Monat statt. Mitbestimmungsberechtigt sind ausschliesslich offizielle Mitglieder.

Jedes Lokal- oder Branchensyndikat und jede Region haben eigene Sitzungen.

Grundsätzlich entscheidest du, wo du dich beteiligen willst. Es ist zum Beispiel auch möglich, nur bei spezifischen Projekten und Arbeitsgruppen mitzumachen

Mitgliederbeitrag

Als offizielles Mitglied bist du zudem verpflichtet, Mitgliederbeiträge zu bezahlen. Dabei soll gelten: Jede*r nach seinen*ihren Möglichkeiten: Du bestimmst selbst, in welche Kategorie du fällst, da dein Lohn noch nichts über deine finanziellen Verhältnisse aussagt.

Dieser Mitgliederbeitrag wird z.B. für die Zeitung, Sticker, anderes Propaganda-Material oder auch für Aktionen verwendet (z.B. auch Streikkasse). Im Unterschied zu den Zentralgewerkschaften, basiert die FAU vollumfänglich auf ehrenamtliche Arbeit. Das heisst, wir haben keine bezahlten Funktionär*innen, wodurch dein Beitrag vollumfänglich in unsere Arbeit einfliesst

Kategorien Mitgliederbeitrag Beitrag pro Jahr
Kein Beitrag möglich (Antrag auf Befreiung) 0 CHF
prekäre finanzielle Verhältnisse /FAJ 10 CHF
enge finanzielle Verhältnisse 100 CHF
ausgeglichene finanzielle Verhältnisse 150 CHF
komfortable finanzielle Verhältnisse 200 CHF

Wer kann nicht Mitglied werden?

Obschon wir möglichst offen bleiben wollen, gibt es gewisse Beschäftigungen, welche wir von vorne herein ausschliessen

  1. Mitglieder der staatlichen Repressionsorgane (z.B. Polizei, Armee, Nachrichtendienst),
    ausgenommen Wehrpflichtige
  2. Personen, welche die alleinige Macht haben, andere Menschen zu entlassen (z.B.
    Firmenchefs, Manager, …)
  3. Bezahlte Funktionär*innen von religiösen Einrichtungen, Zentralgewerkschaften und
    parlamentarischen Parteien (erlaubt sind einfache Mitglieder der betreffenden
    Organisationen).
  4. Weiterhin von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind natürliche Personen, welche den
    Prinzipien der FAU zuwiderhandeln (z.B. Rassist*innen, Faschist*innen)

Noch Fragen?

Dies war nur eine sehr grobe Übersicht über die FAU Schweiz. Falls du weitere Fragen hast, komm doch mal an einem Stammtisch vorbei oder schreib uns an

Mails verschlüsseln

Wenn du uns eine verschlüsselte Mail schicken möchtest, dann schicke uns bitte eine Anfrage an unser Kontaktformular