Böll-Stiftung muss Arbeitsvertrag voll übernehmen

Grüne Stiftung verweigert weiter Gespräche mit FAU Berlin. Derweil unterliegt sie vor Gericht: Die Böll-Stiftung muss den ersten der ausgelagerten Arbeitsverträge voll übernehmen.

Nach der gerichtlichen Feststellung von illegaler Leiharbeit bei der grünen Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) im September 2013, bestimmte das Arbeitsgericht Berlin am 20. März 2014 erstinstanzlich die Arbeitszeit und Eingruppierung eines Mitarbeiters, der mit Unterstützung der FAU Berlin gegen die grüne Stiftung geklagt hatte: Die Arbeitszeit wird, wie von dem Mitarbeiter Michael R. verlangt, auf 10 Wochenstunden festgesetzt; die Eingruppierung in die niedrigste TVöD-Entgeltgruppe korrigierte das Gericht jedoch nicht. Immerhin, der Versuch der HBS, die neuen MitarbeiterInnen – durch die Zuteilung von nur wenigen Arbeitsstunden – schnell wieder loszuwerden, ist damit gescheitert. Der Böll-Stiftung stehen noch weitere ähnliche Verfahren ins Haus, die sich vermutlich an dem Urteil orientieren werden. Der Versuch der HBS, mit Leiharbeit und Outsourcing Geld zu sparen, ist also gründlich schief gegangen. 

Die FAU Berlin wirft der Böll-Stiftung zudem gewerkschaftsfeindliches Verhalten vor. Während die meisten KollegInnen nach dem Teilurteil im September an ihre alte Arbeitsstelle zurückkehren konnten, wurden zwei scheinbar besonders verdächtige Kollegen in eine Außenstelle versetzt – geltende Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeiten werden auf sie nicht angewendet. Die Basisgewerkschaft fordert ein Ende dieser disziplinarischen Rechtsverstöße, und sie fordert zudem feste Arbeitsverträge für alle Beschäftigten der grünen Stiftung nach TVöD. Anfang März rief die FAU Berlin daher bundesweit und international zu Protesten an die Adresse der HBS-Geschäftsführung auf. Allein in der Bundesrepublik wurde diese Aktion von mindestens 14 FAU-Syndikaten getragen. 

Markus Weise, Gewerkschaftssekretär der FAU Berlin, kommentiert die Niederlage der HBS-Führung: „Das hätte sie auch einfacher haben können. Indem sie auf die berechtigten Forderungen der FAU Berlin eingegangen wäre, ja überhaupt erstmal ernsthafte Gespräche geführt hätte. Insbesondere im Rest Europas stößt diese Blockadehaltung der Böll-Stiftung auf großes Unverständnis. Schließlich ist Gewerkschaftspluralität in den meisten EU-Ländern gängige Praxis.“

Berlin den 29.03.2014

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